(Stand: 12.06.2025)
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Umsetzung des BFSG bei der RBV GmbH (gem. § 3 Abs. 3 Satz 1 BFSG)
Information für Verbraucher über unsere barrierefreien Dienstleistungen
Das Wertpapierinstitut RBV GmbH ist als „Kleinstunternehmen“ von den dienstleistungsbezogenen An- forderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) nicht betroffen. Gleichwohl bemühen wir uns im Einzelfall, den Zugang zu unseren Dienstleistungen so barrierefrei wie möglich zu gestalten.
Für alle Interessierten liegen Pflichtinformationen zu unseren angebotenen Wertpapierdienstleistungen bereit und können jederzeit vor Ort zur Verfügung gestellt werden.
Gronau, 12. Juni 2025
RBV GmbH